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Ein Jahr Hausarztvermittlungsfall – ein Erfahrungsbericht aus der HNO-Praxis

Von Dr. Uso Walter

In den HNOnet Nachrichten (Ausgabe 04/2023) haben wir gefragt, wer noch Tipps und Tricks zur Honorarverbesserung auf Lager hat. Die Antwort war ernüchternd: Es gab keine. Ob aus Ideenlosigkeit oder Zeitmangel, lässt sich nicht feststellen. Deshalb hier noch einmal die vielleicht wichtigste Möglichkeit, die Abrechnung in diesem Quartal noch deutlich zu verbessern: der Hausarztvermittlungsfall.

Hausarztvermittlungsfall: Darauf ist zu achten

Zur Erinnerung: Bei einer Hausarztvermittlung sind alle Leistungen im laufenden Quartal vom Budget befreit!

In meiner Praxis haben wir seit letztem Jahr konsequent neue Patient*innen nur noch mit einem Hausarztvermittlungsfall angenommen und uns das auch von der KVNO als legitim bestätigen lassen. Denn wenn die Kapazitätsgrenzen einer Praxis erreicht sind, müssen keine neuen Patient*innen mehr angenommen werden. Wenn die Haus- oder Kinderärzt*innen aber bestätigen, dass ein dringender Behandlungsbedarf besteht, weisen wir diese Patient*innen natürlich nicht ab, sondern nehmen sie gerne als Hausarztvermittlungsfall an.

Bereits bekannte Patient*innen haben die Wahl: Entweder stundenlanges Warten in der offenen Sprechstunde, ein Termin in drei bis fünf Monaten oder ein Soforttermin mit moderater Wartezeit aufgrund einer Hausarztvermittlung. Eine Win-Win-Situation für alle: Hausärzt*innen, Patient*innen und HNO-Ärzt*innen.

Wissenswertes zur Abrechnung

Der Scheinschnitt dieser Patient*innen liegt bei über 90 Euro. Durch die oben genannten Maßnahmen konnten wir den Anteil der Hausarztvermittlungsfälle in meiner Praxis auf mittlerweile knapp 20 Prozent steigern. Das macht sich in der Abrechnung bereits deutlich bemerkbar.

Für alle, die noch zweifeln, ein kleines Rechenbeispiel für einen neuen Tinnituspatienten, der zweimal im Quartal kommt:

  • 09211-09320-09323-09343
 (71,71 €)

    35100 (22,18 €)
  • 09324-09326-09321
 (59,75 €)

    35110 (22,18 €)


    = 175,82 € + Zuschlag Grundpauschale

Also einfach machen! Es lohnt sich!

Terminvergabe für Hausarztvermittlungsfälle

Um Patient*innen, die von Hausärzt*innen überwiesen werden, direkt behandeln zu können, sollten Termine für diese Fälle freigehalten werden. Insbesondere bei Patient*innen mit einem Dringlichkeitscode ist eine effiziente Terminvergabe entscheidend. Davon profitiert sowohl die Versorgung als auch die HNO-Praxis. Tipps für eine bessere Terminorganisation und eine höhere Vergütung durch Hausarztvermittlungsfälle finden Sie in unserem Whitepaper für Mitglieder.

 

Hausarztvermittlung Update2

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