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Koalitionsvertrag 2025: Wo steht die ambulante Versorgung?

Bessere Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung – das fordern viele Fachärzt*innen, Ärztekammern und Berufsverbände seit Jahren. Denn im Praxisalltag zeigt sich: Der Versorgungsbedarf steigt, Fachkräfte fehlen und bürokratische Anforderungen wachsen. Diese Herausforderungen sind auch in der HNO zu spüren. Mit dem neuen Koalitionsvertrag legt die Politik nun Reformpläne vor. Welche Forderungen wurden aufgegriffen – und was bleibt offen? Ein Überblick für alle, die die Zukunft der fachärztlichen Versorgung mitgestalten wollen.

Vor dem Koalitionsvertrag: Was wurde gefordert?

Ärztliche Fachgesellschaften und Standesvertretungen wie der Virchowbund, die Landesärztekammer Hessen oder das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) haben im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen betont, dass die ambulante Versorgung langfristig nur tragfähig bleibt, wenn zentrale Weichen neu gestellt werden. Zu den häufig genannten Forderungen zählten eine gezieltere Patientensteuerung zur besseren Nutzung vorhandener Kapazitäten, die Delegation ärztlicher Tätigkeiten zur Entlastung im Praxisalltag, der flächendeckende Ausbau telemedizinischer Strukturen sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Praxisübernahmen und Neugründungen. Insbesondere die Attraktivität der selbstständigen Tätigkeit stand im Fokus: Denn die Bereitschaft zur Praxisgründung sinkt stetig – unter anderem aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheiten, Bürokratielasten und fehlender Förderung.

Was findet sich im Koalitionsvertrag?

Der Koalitionsvertrag greift einige zentrale Forderungen auf:

  • Primärarztsystem: Haus- und Kinderärzt*innen sollen künftig verbindlich als erste Anlaufstelle für Patient*innen fungieren. Damit wird das Ziel einer strukturierteren Patientensteuerung aufgegriffen – die konkrete Rolle der fachärztlichen Versorgung bleibt vorerst offen. Die Vermittlung soll künftig auch über die 116 117 erfolgen. Gelingt sie nicht, ist eine ambulante Behandlung im Krankenhaus vorgesehen.
  • Vergütungsmodelle: Mit Jahrespauschalen im ärztlichen Honorarsystem sollen unnötige Arztkontakte reduziert und die Versorgung planbarer gestaltet werden. Gleichzeitig wird die Entbudgetierung für Fachärzt*innen in unterversorgten Regionen geprüft – eine Maßnahme, deren konkrete Ausgestaltung auch für die fachärztliche Versorgung in der HNO von zentraler Bedeutung ist.
  • Telemedizin und Digitalisierung: Geplant ist eine strukturierte Ersteinschätzung über digitale Kanäle sowie ein Ausbau telemedizinischer Angebote, insbesondere zur besseren Steuerung von Patientenkontakten.

 Was bleibt offen?

Während einige Anliegen aus der Versorgungspraxis Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben, fehlen derzeit klare Aussagen zur Entlastung durch Delegation, zur Förderung der Selbstständigkeit sowie zu konkreten Maßnahmen für eine nachhaltige Facharztversorgung. Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel und den steigenden Versorgungsbedarf braucht es hier langfristig tragfähige Lösungen – sowohl für bestehende Praxen als auch für ärztlichen Nachwuchs, der sich für den Weg in die ambulante Versorgung entscheiden soll.

Fazit

Der Koalitionsvertrag enthält erste Ansatzpunkte für eine Reform der ambulanten Versorgung. Ob daraus tragfähige Verbesserungen für den Versorgungsalltag entstehen, hängt wesentlich von der konkreten Umsetzung ab. Auch HNO-Ärzt*innen sind gut beraten, die nächsten Schritte aufmerksam zu verfolgen – und sich aktiv in die Weiterentwicklung einzubringen.
 
Ergänzend zu den strukturellen Reformen in der Versorgung plant die Koalition Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, zum Bürokratieabbau und zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Auch diese Vorhaben könnten – richtig umgesetzt – spürbare Entlastungen schaffen und die Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige fachärztliche Versorgung verbessern.

AmbulanteVersorgung

 

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