Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) werden von den Krankenkassen erstattet. Trotzdem ist die Verordnung für viele HNO-Ärzt*innen immer noch mit Unsicherheiten und Fragen verbunden. Die Angst vor den vermeintlich hohen Kosten und Regressgefahr sind Faktoren, die immer wieder davon abhalten, DiGAs zu verordnen. Wir zeigen, wie die Preisgestaltung von DiGAs funktioniert und warum dauerhaft zugelassene DiGAs für HNO-Ärzt*innen ohne finanzielles Risiko verordnet werden können.
Vorläufige vs. dauerhafte Zulassung
Die Preisgestaltung der DiGAs hängt stark von ihrer Zulassung ab. Bei vorläufig in die DiGA-Liste aufgenommenen Anwendungen ist es den Anbietern freigestellt, den Preis selbst festzulegen. Dies kann mitunter zu höheren Preisen führen. Unter Ärzt*innen und Patient*innen kann dies zu der Befürchtung führen, dass DiGAs finanziell nicht erschwinglich sind. Die gute Nachricht ist jedoch, dass diese Preise nicht dauerhaft sind.
Sobald eine DiGA dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistet werden soll, beginnen die Verhandlungen mit den Krankenkassen. Dabei werden die Preise in der Regel deutlich niedriger festgesetzt. Dieses Verfahren ermöglicht es, die Kosten für DiGAs im Rahmen zu halten.
Kostenvergleich: DiGA vs. Analog-Therapie
Um die Kosten von DiGAs besser zu verstehen, lohnt sich ein Vergleich mit analogen Therapien. So haben viele DiGAs im psychotherapeutischen Bereich das Potenzial, erhebliche Kosten einzusparen. Denn bei analogen Therapieformen fallen Kosten für Räumlichkeiten, die Ausbildung der Therapeut*innen, das Gehalt der Mitarbeiter*innen und zahlreiche Sitzungen an. DiGAs hingegen bieten eine kosteneffiziente Alternative, die sowohl Zeit als auch Ressourcen spart. Dies ermöglicht es nicht nur, mehr Patient*innen zu helfen, sondern reduziert auch enorme Ressourcen seitens der Praxen.
DiGA für die HNO-Heilkunde
Auch in der HNO-Heilkunde ist die Verordnung von DiGAs möglich. Für Patient*innen mit chronischer Tinnitusbelastung bietet sich zum Beispiel die DiGA Kalmeda an. Sie bietet nicht nur eine leitliniengerechte, verhaltenstherapeutische Therapie, sondern ist gleichzeitig auch die günstigste dauerhaft zugelassene DiGA auf dem Markt. Offiziell im DiGA-Verzeichnis gelistete und dauerhaft zugelassene DiGAs wie diese sind für Patient*innen zuzahlungsfrei und für verordnende Ärzt*innen budgetneutral – es besteht also keine Regressgefahr für die Verordner*innen.
Dazu Dr. Uso Walter: „DiGAs haben das Potenzial die Versorgung von Patient*innen durch geringere Wartezeiten und Verfügbarkeit auch in unterversorgten Regionen deutlich zu verbessern. Gleichzeitig stellen sie gerade für uns HNO-Ärzt*innen eine kostensparende und qualitativ hochwertige Therapieoption dar, die bestehende Versorgungslücken schließt“.
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