DiGAs für HNO – Verordnung leicht gemacht

Das Angebot steigt: Mittlerweile zählt das Verzeichnis der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) schon 38 Einträge. Ende 2022 werden 125.000 DiGAs verordnet sein, schätzen Autor*innen des E-Health-Monitors 2022. Auch im HNO-Bereich können Apps auf Rezept die Behandlung sinnvoll ergänzen – und die Verordnung ist leicht gemacht.

Eine Analyse mehrere E-Health-Studien aus 2021 zeigt: 80 Prozent der Studien belegen einen positiven Nutzen von digitalen Anwendungen für Patient*innen. Auch für den HNO-Bereich gibt es bereits erstattungsfähige digitale Anwendungen. So können HNO-Ärzt*innen beispielsweise DiGAs wie Kalmeda für die Tinnitus-Therapie verschreiben.

Grundsätzlich gilt: Für Verordner besteht keine Regressgefahr. Denn alle DiGAs im offiziellen Verzeichnis sind vom BfArM geprüft und werden von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Verordnung einer DiGA unterscheidet sich kaum von der eines Medikaments und ist schnell erstellt. HNO-Ärzt*innen füllen das Muster 16 mit dem Namen der DiGA, der Pharmazentralnummer und der Nutzungsdauer aus.

Anwendungsbeispiel: Verordnung einer DiGA

 Verordnung einer DiGA

Nach der Verordnung können Patient*innen die App über einen Freischaltcode nutzen, welcher innerhalb der Rezeptdauer gültig ist. So behalten HNO-Ärzt*innen mit DiGAs weiterhin die Kontrolle über den Therapieverlauf und können die Behandlung ganz einfach individuell unterstützen.

Erfahren Sie mehr in unserem Erklärvideo „Wie verordne ich eine DiGA?“ mit Dr. Uso Walter!



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