Die neue GOÄ – ein Fall für die Tonne!

Von Uso Walter

Seit Jahren verhandeln Bundesärztekammer und PKV nun schon an der längst überfälligen neuen GOÄ und nun endlich ist es so weit: Ende September bekamen zunächst die Fachverbände unter dem Siegel der Verschwiegenheit Post mit den neuen Vergütungsregelungen für den privaten Bereich. Aber die wichtigsten Regelungen sickerten auch so schnell durch und das Urteil einiger Berufsverbände kam schnell und eindeutig: Radiologen, Pathologen, Dermatologen und Gynäkologen waren einhellig entsetzt. Und das nicht ohne Grund. Hier die wichtigsten Neuerungen:

  • Steigerungssätze werden komplett abgeschafft
  • Leistungen, die nicht aufgeführt werden, können auch nicht analog abgerechnet werden
  • Technische oder häufig abgerechnete Leistungen werden in vielen Fällen nicht nur nicht angehoben, sondern sogar abgesenkt
  • Gesprächsleistungen werden besser vergütet, aber der kalkulierte Arzt-Stundenlohn bleibt mit ca. 126 Euro weit unter den Honoraren anderer Freiberufler
  • Operative Leistungen (vor allem auch im HNO-Bereich) werden teilweise dramatisch gekürzt
  • Die Steigerung des Gesamthonorars wurde auf 13,2% in 3 Jahren gedeckelt. Wird mehr abgerechnet, kann gekürzt werden

Die Mitteilung der Bundesärztekammer auf ihrer Webseite wirkt da wie blanker Hohn: „Die Bewertungen im aktuellen GOÄneu-Entwurf beruhen dagegen erstmalig auf einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation, die ein aufwandsgerechtes Preisgefüge gewährleistet.“

 

 

Es ist zu hoffen, dass der HNO-Berufsverband deutliche Worte findet, denn die Tendenz, die Privathonorare im Sinne einer durch die Hintertür eingeführten Bürgerversicherung immer mehr denen der gesetzlichen Krankenkassen

anzugleichen, bedeutet nicht nur kurzfristig eine Verschlechterung der ambulanten Versorgung, sondern langfristig deren Ende.

Fazit: Ab in die Tonne!

Quelle: Noun-Project

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