Jetzt steht es fest: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nimmt die stereotaktische Radiochirurgie in den ambulanten Leistungskatalog auf. So genannte Vestibularisschwannome, meist gutartige Tumore, die vom Gleichgewichtsnerv ausgehen, können durch diese Methode nun schonender behandelt werden. Ein weiterer nachgewiesener Vorteil im Vergleich zu einer chirurgischen Entfernung ist das viel geringere Gesundheitsrisiko. Im Anschluss an die Therapie sind deutlich weniger Patient*innen von eingriffsbedingten Gesichtslähmungen oder Hörverlust betroffen.
Vestibularisschwannome feststellen und behandeln
Tumore, die meist sehr langsam wachsen und sich am Gleichgewichtsnerv befinden, werden Vastibularisschwannome genannt. In der Regel ist diese Art von Tumor gutartig und tritt bei Patient*innen ab einem Alter um die 50 Jahre auf. Die Folgen gehen in den meisten Fällen mit Hörverlust, Tinnitus, Schwindelgefühlen und Gesichtslähmungen einher. Die Inzidenz liegt bei ein bis zwei pro 100.000 Einwohnern. Um eine adäquate Therapie zur Bekämpfung und Eindämmung festzulegen, spielen Parameter wie Größe, Lage und Wachstumsverhalten des Tumors eine entscheidende Rolle. Im ersten Schritt kann der Tumor und sein Wachstum beobachtet werden, da die Vestibularisschwannome extrem langsam wachsen. Verstärken sich die Beschwerden mit der Zeit oder handelt es sich generell um einen großen Tumor, sollte gehandelt werden.
Behandlungsablauf der SRS-Strahlentherapie
Eine besondere Form der Strahlentherapie bei Krebserkrankungen stellt die Methode der stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) dar, die auch Gamma- oder Cyber-Knife genannt wird. Während der Behandlung wird das Tumorgewebe durch spezielle Geräte mit einer sehr hohen Strahlendosis belastet. Allerdings wird so präzise gearbeitet, dass das umliegende Gewebe bestmöglich geschont wird. Für die Hochpräzisionsstrahlung werden Geräte genutzt, die über Kobalt-60-Gammastrahlungsquellen verfügen. Diese Methode ermöglicht durch verschiedene Positionen der Strahlenquellen eine individuelle Anpassung des Fokuspunktes mit gleichzeitig sehr geringer Normalgewebsbelastung.
Stereotaktische Radiochirurgie bald abrechenbar
Die SRS-Strahlentherapie ist vielen HNO-Ärzt*innen schon ein Begriff, allerdings wurden die Kosten für die Behandlung bisher nur von wenigen Krankenkassen übernommen. Das ändert sich bald: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die stereotaktische Radiochirurgie nun als ambulante Behandlungsoption in den Leistungskatalog aufgenommen– eine gute Nachricht für HNO-Ärzt*innen und Patient*innen. Das Gremium des Bewertungsausschusses entscheidet noch bis Ende des Jahres über die Höhe der ärztlichen Vergütung.
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