Leider kein Aprilscherz: Die Analogziffer a383 für den Hygiene-Mehraufwand bei privatversicherten Patienten von gut 4,- Euro wird ersatzlos gestrichen: https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen-2020/corona-hygienepauschale-pkv-extraverguetung-verlaengert/.
Die Kosten aber bleiben. Welche Konsequenzen das für die Abrechnung hat, erörtern wir in den neuen HNOnet-Nachrichten (Ausgabe 01-2022).
Und auch die Maskenpflicht ist trotz historisch hoher Fallzahlen und Inzidenzen obsolet. Praxisinhaber*innen können (und sollten) aber für ihre Praxis an der Maskenpflicht festhalten, um ihre Mitarbeiter*innen und die Patienten zu schützen.
Das stellt die KBV in einer aktuellen Bekanntmachung klar: https://www.aend.de/article/217466
Im Mitgliederbereich stellen wir Ihnen unter "HNOnet-Materialien" daher einen Vordruck für einen Aushang bereit, der auf die fortbestehende Maskenpflicht in der Praxis hinweist.
Foto: pixabay
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