Ab dem 15. März 2022 gilt eine Impfpflicht für alle Beschäftigte in Arztpraxen.
Das gilt für MFA genauso wie für Ärzte/Psychotherapeuten und die Putzhilfen.
Wie aber soll das kontrolliert werden und was passiert bei einer Nichtbeachtung?
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer kontrolliert die Impfpflicht?
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, sich entsprechende Nachweise von seinen Angestellten vorlegen zu lassen.
Was gilt als Nachweis?
Als Nachweis gelten:
Was passiert bei fehlendem Nachweis?
Bei einem fehlenden Nachweis ist der Arbeitgeber verpflichtet, den entsprechenden Mitarbeiter namentlich dem Gesundheitsamt zu melden. In der Regel wird dieses ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot für die Praxis aussprechen. Dadurch entfällt für betroffene Mitarbeiter voraussichtlich auch der Vergütungsanspruch. Weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen könnten folgen.
HNOnet
c/o Frielingsdorf Consult GmbH
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
(0221) 13 98 36 - 69
(0221) 13 98 36 - 67
© 2024 by HNOnet