Mittlerweile können über 40 digitale Gesundheitsanwendungen verordnet werden. Aus einer Erhebung des GKV-Spitzenverbandes geht hervor: HNO-Ärzt*innen gehören zu den Top 3-Facharztgruppen mit den meisten DiGA-Verordnungen. Damit steht die HNO-Heilkunde an der Spitze der Digitalisierung. Insbesondere die hohen Verordnungszahlen von Kalmeda zeigen, dass DiGAs bereits heute ihren Nutzen in HNO-Praxen unter Beweis stellen. Wir zeigen Ihnen, warum sich die Verordnung für HNO-Ärzt*innen lohnt und machen Sie fit in Sachen DiGA!
Positives Kosten-Nutzen-Verhältnis
Trotz des belegten positiven Nutzen von DiGAs haben viele Ärzt*innen immer noch Hemmungen, die Apps zu verschreiben. Zu den größten Hemmnissen zählen laut der Stiftung Gesundheit Zweifel an der Wirksamkeit und zu hohe Preise. Bei allen Anwendungen, die in das offizielle Verzeichnis des BfArM aufgenommen wurden, können sich Ärzt*innen auf eine gründliche Prüfung der Wirksamkeit verlassen. Denn für die Zulassung müssen Antragssteller zunächst die Erfüllung von Anforderungen wie Sicherheit, klinische Bewertung oder Qualitätssicherung für Medizinprodukte nachweisen. Darüber hinaus haben HNO-Ärzt*innen jederzeit die Möglichkeit, die Angaben zur Evidenz im DiGA-Verzeichnis unter „Information für Fachkreise“ einzusehen. Auch bezüglich der Preise für die digitalen Gesundheitsanwendungen kann entwarnt werden: Alle Anwendungen im offiziellen DiGA-Verzeichnis werden von den Krankenkassen erstattet, für HNO-Ärzt*innen besteht keine Regressgefahr.
Hohe Akzeptanz unter Patient*innen
Zudem zweifeln über 50 Prozent der Ärzt*innen an der Patientenmotivation. Dabei sind viele Patient*innen bereits von DiGAs überzeugt und zeigen eine hohe Akzeptanz. So bewerten über die Hälfte der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (AOK RPS) die ihnen verschriebenen DiGAs als sinnvolle Ergänzung zur Therapie. Und auch rund 63 Prozent der TK-Versicherten stimmen voll und ganz oder eher zu, dass die DiGA geholfen hat, ihre Beschwerden zu lindern. Damit Patient*innen von den Vorteilen einer innovativen Versorgung profitieren können, ist die Aufklärung durch HNO-Ärzt*innen gefragt. Die AOK RPS bestätigt in ihrer Befragung: Die meisten Patient*innen erfahren direkt über ihren Arzt oder ihre Ärztin über die Möglichkeit einer DiGA-Verschreibung.
Verordnung leicht gemacht
DiGAs bieten viele Vorteile für die Patientenversorgung und bieten insbesondere bei der Behandlung von Erkrankungen wie Tinnitus eine wertvolle Unterstützung. Wir unterstützen HNO-Ärzt*innen dabei, Innovationen in die Praxis zu bringen. Mit unseren Tipps ist die DiGA-Verordnung leicht gemacht. Und bei der am häufigsten verordneten DiGA Kalmeda gibt es noch einen Extra-Tipp: Da die Therapiedauer neun bis zwölf Monate beträgt, sind bis zu drei Folgeverordnungen erforderlich. Umfangreiches Infomaterial in Form von Patienten-Flyer, Fachpersonal-Flyer, Musterrezept und TQ12-Tinnitusfragen finden Sie auf der Website von Kalmeda.
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