Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) steht unter Beschuss: Der Bundesrechnungshof fordert, die extrabudgetären Vergütungsregelungen ersatzlos zu streichen. Gleichzeitig plant Gesundheitsministerin Nina Warken ein verpflichtendes Primärarztsystem. Beides betrifft HNO-Praxen direkt – mit direkten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation. Wie realistisch ist eine Streichung. Und was würde sie für den Praxisalltag bedeuten?
Mit dem TSVG wollte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn 2019 finanzielle Anreize schaffen, damit gesetzlich Versicherte schneller Facharzttermine bekommen. Dazu wurden fünf Fallgruppen eingeführt – unter anderem die Terminservicestelle, die Hausarztvermittlung und die offene Sprechstunde –, die für Ärzt*innen extrabudgetär vergütet werden.
Einige Jahre später zieht der Bundesrechnungshof nun eine Bilanz: Bis Mitte 2024 seien 2,9 Milliarden Euro an Mehrausgaben für die GKV entstanden. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin sei dabei von 33 Tagen im Jahr 2019 auf 42 Tage im Jahr 2024 gestiegen. Ein „verbesserter Zugang" sei „nicht erkennbar". Allerdings räumt der Bundesrechnungshof selbst ein, dass unklar bleibt, ob die Wartezeiten ohne TSVG nicht noch länger ausgefallen wären.
Besonders deutlich wird der Bundesrechnungshof bei seiner Kritik am Hausarztvermittlungsfall. In seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags spricht der Bundesrechnungshof von einer Kostenexplosion, nachdem 2023 die Neupatientenregel gestrichen wurde.

Zusätzlicher Druck kommt aus der Bundespolitik: Bereits im Herbst 2025 wollte die SPD-Fraktion im Rahmen eines Sparpakets rund 400 Millionen Euro durch die Bereinigung der „Doppelvergütung" bei Fachärzt*innen einsparen. Der Vorstoß scheiterte. Aber er zeigt, dass die TSVG-Vergütung politisch heikel geworden ist.
Trotz aller Sparzwänge darf nicht vergessen werden, dass die Grundidee des TSVG weiterhin richtig ist: Patient*innen mit dringendem Versorgungsbedarf sollen bevorzugt behandelt werden. Facharztpraxen halten dafür kurzfristige Termine frei und bekommen im Gegenzug eine Vergütung, die nicht ans Budget gebunden ist. Das ist in einem System, in dem laut KBV 13 Prozent aller Facharzttermine unbezahlt erbracht werden, ein nachvollziehbarer Ansatz. Die KBV verteidigt die TSVG-Vergütung deshalb offensiv und meint: Wenn schnellere Facharzttermine gewünscht sind, braucht es auch Anreize, diese anzubieten.
Besonders brisant wird es für HNO-Praxen bei der offenen Sprechstunde: Diese wurde mit dem TSVG 2019 eingeführt – als Pflicht für grundversorgende Facharztgruppen. Mindestens fünf Stunden pro Woche müssen Praxen ohne vorherige Terminvergabe seitdem anbieten. Die dafür vorgesehene extrabudgetäre Vergütung wird jedoch seit 2023 verrechnet. Fällt künftig auch der Hausarztvermittlungsfall weg, stehen Praxen vor einem echten Problem: Die Pflicht zur offenen Sprechstunde bliebe bestehen – aber ohne jede extrabudgetäre Gegenleistung.
Während über die Zukunft der TSVG-Vergütung diskutiert wird, arbeitet das Gesundheitsministerium bereits am Primärarztsystem. Bislang sollen nur Augenärzt*innen und Gynäkolog*innen davon ausgenommen sein. Das heißt im Umkehrschluss, das Aufsuchen einer HNO-Praxis wäre nur mit einer Überweisung möglich.
Für die Regelungen aus dem TSVG hat das weitreichende Konsequenzen. Wenn Patient*innen ohnehin nur noch über eine Überweisung in die HNO-Praxis gelangen, werden Instrumente wie die offene Sprechstunde ohne Terminvergabe oder der TSS-Terminfall weitgehend überflüssig. Das TSVG in seiner heutigen Form hätte dann keinen Zweck mehr. Andererseits: Gerade wenn Hausärzt*innen die Steuerung übernehmen, wird eine schnelle und verlässliche Terminvergabe beim Facharzt umso wichtiger. Ein Anreizsystem mit Priorisierung bräuchte es also weiterhin – nur eben anders ausgestaltet.
Das Bundesgesundheitsministerium will die TSVG-Vergütung erst mit Einführung des Primärarztsystems überprüfen. Allerdings wird dessen Umsetzung frühestens 2029 erwartet. In den nächsten Jahren würden die TSVG-Regeln voraussichtlich also weiterbestehen. Wie die neuen Regeln dann ausgestaltet werden könnten, bleibt unklar. Angesichts des enormen Drucks auf die GKV-Finanzen ist es allerdings unrealistisch, dass im Primärarztsystem mehr Geld für Terminanreize bereitstehen wird als heute.
Die HNO-Heilkunde nimmt in der Debatte um das TSVG und um ein Primärarztsystem eine besondere Rolle ein. Denn de facto funktioniert die HNO als Primärversorger – besonders in der Erkältungszeit und in Regionen mit Hausärztemangel. Dafür spricht, dass laut einem Positionspapier des HNO-Berufsverbands 88 Prozent aller HNO-Patient*innen ohne Überweisung in die Praxis kommen und dass je Arzt so viele Behandlungsfälle erzielt werden wie in kaum einem anderen Fachbereich. Auch das Wartezeitenargument, auf dem die gesamte TSVG-Debatte aufbaut, greift in der HNO kaum: Die durchschnittliche Vermittlungsdauer über die Terminservicestelle lag 2024 bei nur drei Tagen. 56 Prozent der Patient*innen wurden sogar innerhalb eines Tages behandelt.
In dieser Lage wäre ein Wegfall der TSVG-Vergütung für HNO-Praxen ein großer Verlust. Gerade weil die offene Sprechstunde zum Praxisalltag gehört und extrabudgetäre Erlöse aus TSS-Terminfällen und Hausarztvermittlung zum ohnehin unter Druck stehenden Honorar beitragen.
Noch schwerer wiegt aber die Frage des Direktzugangs: Sollte das Primärarztsystem kommen, ohne die HNO vom Überweisungsvorbehalt auszunehmen, drohen Verzögerungen bei der Früherkennung – ein fataler Ausblick angesichts zahlreicher Erkrankungen, bei denen Zeit entscheidend ist. In diesem Fall wären Patient*innen die größten Verlierer, noch vor der HNO-Praxis.
Ob das TSVG seine Ziele erreicht hat, bleibt offen. In jedem Fall gilt, dass die Grundidee einer extrabudgetären Vergütung für priorisierte Termine richtig ist. Dennoch steht die TSVG-Vergütung in ihrer heutigen Form auf wackligem Fundament. Ob sie vor, mit oder nach dem Primärarztsystem fällt, ist offen – aber dass sie unverändert bleibt, ist unwahrscheinlich.
Für HNO-Praxen heißt das zweierlei: Mittelfristig lohnt es sich, die eigene Abhängigkeit von Vermittlungsfällen zu kennen und realistisch einzuordnen. Langfristig geht es um mehr als Honorar – es geht um den Direktzugang, der für die HNO als grundversorgendes Fach existenziell ist. Die politische Debatte darüber bleibt spannend.

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