Vier Gegenthesen zur Kritik am TSVG

Ein Kommentar von Dr. Sebastian Zander

Als HNO‑Arzt kann man sich dieser Tage zu Unrecht an den Pranger gestellt fühlen. In vielen Beiträgen zur aktuellen Diskussion rund um das TSVG entsteht das Bild des fachärztlichen Kollegen als habgierigem Leistungsanbieter, der mit immer neuen Zuschlägen versorgt werde – ein Bild, das mit der Realität in den Praxen wenig zu tun hat.

1.  Die Gründe für lange Wartezeiten bleiben ungeklärt.

Auslöser der Debatte ist ein Bericht des Bundesrechnungshofs, in dem das TSVG als zu kostspielig und unwirksam dargestellt wird. Im Kern der Kritik stehen die extrabudgetären Vergütungsregelungen des TSVG: Bis Mitte 2024 seien laut Bundesrechnungshof 2,9 Milliarden Euro Mehrausgaben für die GKV entstanden – ohne erkennbare Verbesserung des Versorgungszugangs. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Facharzttermin sei im gleichen Zeitraum sogar von 33 auf 42 Tage gestiegen. Der Frage, wie die Wartezeiten ohne Priorisierungsmöglichkeit aussehen würden, geht der Bericht dabei nicht nach. Und: In dieser Kalkulation erscheint auch unklar, ob die steigenden Behandlungsfälle berücksichtig worden sind. Zwischen 2021 und 2024 stieg die Zahl um rund 12,3 Prozent – ein Höchstwert im Vergleich der grundversorgenden Fachgruppen. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der hausärztlichen Behandlungsfälle um 0,3 Prozent.

2. Für die Zunahme an Hausarztvermittlungsfällen gibt es gute Gründe.

Die Neupatientenregelung brachte zwischen 2019 und 2022 einen relevanten extrabudgetären Anteil am Gesamtumsatz; ihr Wegfall ab 2023 führt dazu, dass diese Fälle ins Regelleistungsvolumen (RLV) zurückrutschen und nur noch mit abgesenktem Fallwert vergütet werden. Es ist sicherlich kein Zufall, dass zu diesem Zeitpunkt die Anzahl der Hausarztvermittlungsfälle zunimmt. Das hier aufgewandte Ausgabenvolumen durch steigende Hausarztvermittlungsfälle liegt aber unter den gestrichenen Zuschlägen. Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte spricht 2023 beispielsweise von zweistelligen Umsatzeinbrüchen der HNO-Ärzte in Hamburg und Berlin, nachdem die Neupatientenregelung abgeschafft wurde. Von einer „Kostenexplosion“ zu sprechen, wie der Bundesrechnungshof es in seinem Bericht tut, ist vor diesem Hintergrund zumindest diskussionswürdig.

3.  Der allgemeine wirtschaftliche Druck wird unterschätzt.

Neben dem Druck der Kostenbremse steigen gleichzeitig die Erwartungen an eine „optimale Versorgung“ kontinuierlich. Kürzere Wartezeiten, mehr Erreichbarkeit, zusätzliche Sprechstundenformate und eine moderne, digital gut aufgestellte Praxis gelten inzwischen als selbstverständlich. Der hierfür notwendige Mehraufwand – personell, organisatorisch und finanziell – wird in der Diskussion jedoch kaum berücksichtigt. Investitionen in IT‑Sicherheit, Digitalisierung, Praxisumbau, moderne Diagnostik und angemessene Gehälter für qualifizierte MFA sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen, ohne dass die Vergütung entsprechend nachgezogen hätte.

4. Die Rolle der HNO-Praxis wird falsch eingeordnet.

Der HNO‑Arzt steht nicht im Wettbewerb gegen die hausärztliche Versorgung, sondern Schulter an Schulter mit Haus- und Kinderärzten. Gerade in Zeiten knapper hausärztlicher Ressourcen übernimmt die HNO‑Praxis einen wesentlichen Teil der Primärversorgung im Bereich der oberen Atemwege: Patientinnen und Patienten mit akuten Infekten, Halsschmerzen, Ohrenschmerzen, Nasennebenhöhlenentzündungen oder Schwindel wenden sich direkt an den Hals‑Nasen‑Ohren‑Arzt. Damit entlastet die HNO‑Praxis die Haus- und Kinderärzte erheblich.

Fazit: Sachliche Kritik braucht ein vollständiges Bild.

Wer über Hausarztvermittlungsfälle, Terminservicestellen und angebliche „Privilegien“ der Fachärzte spricht, sollte ehrlich benennen, was gleichzeitig an Vergütung abgebaut wurde, welchen Mehrumfang an Leistung die Praxen heute tatsächlich stemmen und wie stark HNO‑Ärztinnen und ‑Ärzte dazu beitragen, dass das System trotz steigender Patientenzahlen überhaupt noch funktioniert. Nur dann entsteht ein realistisches Bild – fernab vom Narrativ des habgierigen Facharztes, der in der Versorgungsrealität schlicht nicht existiert.

TSVG Kommentar 4 Gegenthesen

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