Die elektronische Patientenakte soll sich in Zukunft grundlegend ändern. Mit dem Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) wird die ePA zur zentralen Schaltstelle der ambulanten Versorgung – inklusive Ersteinschätzung, Terminbuchung und Patientensteuerung. Für alle Facharztpraxen, auch HNO-Praxen, hat das weitreichende Folgen.
In diesem Beitrag ordnen wir ein, was bislang angekündigt und geplant ist. Außerdem wollen wir aufzeigen, wohin die Reise führen könnte, wenn sich wiederholt, was Praxen in den zurückliegenden Jahren vielfach erlebt haben: Ein giftiger Mix aus wirtschaftlichem Druck, unausgereifter Technologie, Fristen und neuen Leistungszwängen. Dabei handelt es sich nicht um eine Prognose – wir hoffen aufrichtig, dass diese Darstellung nicht Realität wird.
Das GeDIG sieht vor, dass die Krankenkassen spätestens ab Februar 2028 in ihren ePA-Apps Funktionen für einen „digitalen Versorgungseinstieg" einrichten. Versicherte sollen dort eine standardisierte Ersteinschätzung ihrer Beschwerden durchlaufen und bei Bedarf direkt zur Terminbuchung weitergeleitet werden. Die Terminvermittlung läuft über die Terminservicestellen der KBV.
Auf dem Papier klingt das nach einem sinnvollen Schritt: Weniger Irrläufer, kürzere Wartezeiten, gezieltere Zuweisungen. Aber der digitale Versorgungseinstieg bedeutet im Kern auch, dass die Praxis zur reinen Empfängerin von Terminen wird. Ein fremdgesteuertes Tool entscheidet, was dringend ist, und füllt die Slots – die Praxis darf die Fälle dann abarbeiten. Die freie Gestaltung des Tagesablaufs weicht perspektivisch also einer ärztlichen Fließbandtätigkeit.
Für HNO-Praxen würde das einen spürbaren Wandel bedeuten. Denn heute kommen viele Patient*innen als Selbstzuweiser*innen – mit Hörsturz, akutem Schwindel, Fremdkörpern oder schlicht, weil sie wissen, dass sie eine HNO-Praxis brauchen. Dies wäre nicht mehr möglich, zumindest nicht ohne Umweg.
Aktuell gelten (noch) die Vorgaben des TSVG: 25 Stunden Mindestsprechstundenzeit pro Woche bei vollem Versorgungsauftrag, dazu fünf Stunden offene Sprechstunde für grundversorgende Fachärzt*innen – HNO eingeschlossen. Wenn die Terminbuchung künftig über die ePA-App und die Terminservicestellen läuft, stellt sich eine zentrale Frage: Wie viel Terminhoheit bleibt der Praxis noch?
Wer die bisherige Entwicklung weiterdenkt, kommt zu einem unbequemen Szenario: Ein relevanter Anteil der Termine wird extern vergeben. Bestandspatient*innen werden zwischen App-gebuchte Slots gequetscht. Die Praxis verliert die Steuerung über den eigenen Tagesablauf. Und dann ist da noch die Schnittstellenfrage. Die PVS-Anbindung an die Terminservicestellen lässt auf sich warten. Und die Erfahrung lehrt: Fristen für Technik werden gerne verschoben, Fristen für Praxen haben Bestand. Wenn die Pflicht zur Terminmeldung steht, die Schnittstelle aber nicht, dann wird es manuell. Im schlimmsten Fall sitzt eine MFA freitags da und trägt die Slots der Woche händisch ins System ein, weil es anders nicht geht. Wir hoffen, dass es dazu nicht kommt.
Ab dem 1. September 2029 wird die elektronische Überweisung verpflichtend – Vertragsärzt*innen müssen sie ausstellen und abrufen. Die Überweisung wird in der ePA gespeichert, sofern Patient*innen nicht widersprechen. Parallel dazu soll das Primärversorgungssystem den Hausarztbesuch zum Regelfall vor dem Facharztbesuch machen.
Heute ist die Überweisung für HNO-Praxen in den meisten Fällen eine Formalität. Patient*innen kommen direkt, die Behandlung wird abgerechnet, niemand fragt nach. Das könnte sich grundlegend ändern, wenn zwei Entwicklungen zusammentreffen: Die Überweisung wird digital – und gleichzeitig wird sie zur harten Voraussetzung. Das könnte bedeuten, dass HNO-Praxen vor der Behandlung prüfen müssen, ob eine E-Überweisung in der Akte vorliegt. Liegt sie nicht vor – weil die Hausarztpraxis sie nicht eingestellt hat, weil es einen technischen Fehler gab oder weil die ePA aufgrund der Opt-Out-Regel nicht vorliegt – dann steht die Praxis vor einer Entscheidung. Entweder Behandeln ohne dokumentierte Überweisung oder Patient*innen zurückschicken. Das Zurückschicken dürfte für Praxen mit weniger Risiken verbunden sein, eine Behandlung ohne die nötigen Voraussetzungen könnte hingegen zum Honorarrisiko werden.
In den vergangenen Wochen, Monaten und Jahren hat sich in der Gesundheitspolitik ein immer deutlicherer Paradigmenwechsel vollzogen, der selten offen benannt wird: Die Zeit der Anreize ist vorbei. Was früher über Zuschläge und Vergütungsanpassungen incentiviert wurde, kommt heute als Pflicht mit Sanktionsdrohung. Das Muster zieht sich durch die gesamte Digitalisierung und ist auch bei der ePA zu beobachten. Sanktionen bei Nicht-Nutzung gelten seit Januar 2026, ein paar Monate später wird bereits die Streichung der extrabudgetären Vergütung für die Erstbefüllung gefordert.
Aber es geht längst nicht mehr nur um Digitalisierung. Der Grundton der Gesundheitspolitik verändert sich insgesamt. Besonders deutlich wird das bei der Diskussion um die TSVG-Terminkonstellationen. Statt schnelle Erreichbarkeit zu fördern, wird zunehmend mit Strafen bei Wartezeiten gedroht. „Leistung muss sich lohnen" klingt zunehmend wie ein Satz aus einer anderen Zeit.
Wenn sich dieses Muster auf das GeDIG überträgt, dann werden die neuen digitalen Wege keine Chance für Arztpraxen, sondern eine Bedrohung – weil das System, niedergelassenen Ärzt*innen immer mehr abverlangt und immer weniger dafür bietet. Dass neue Pflichten mit einer besseren Vergütung einhergehen, glaubt in den Praxen niemand mehr. Denn schon die EBM-Anpassungen der letzten Jahre lagen oft genug unter dem Inflationsniveau.
Was wir hier beschrieben haben, ist keine Prognose. Es ist eine Fortschreibung von Mustern, die sich in den letzten Jahren bei praktisch jedem Digitalisierungsschritt im Gesundheitswesen wiederholt haben. Die Folgen sind längst messbar: Laut unserer HNOnet-Praxisbefragung 2026 wollen 13 Prozent der niedergelassenen HNO-Ärzt*innen ihre Tätigkeit durch einen vorgezogenen Ruhestand beenden – wegen bürokratischer Auflagen, IT-Chaos und einer Vergütung, die den steigenden Kosten hinterherläuft. Wenn das GeDIG denselben Mustern folgt wie die Digitalisierungsschritte davor, könnte dieser Wert ansteigen – und mit ihm der Druck auf die verbleibenden HNO-Praxen.
Gegen die Grundideen des GeDIG – digitale Versorgungswege, weniger Doppeluntersuchungen, eine bessere Steuerung von Patient*innen – spricht wenig. Aber ein gutes Ziel schützt nicht vor schlechter Umsetzung. Und wer die Last der Transformation auf diejenigen verteilt, die ohnehin am Limit arbeiten, riskiert am Ende nicht nur deren Geduld – sondern die Versorgung selbst.

HNOnet
c/o Frielingsdorf Consult GmbH
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
(0221) 13 98 36 - 69
(0221) 13 98 36 - 65