Jetzt auf das E-Rezept vorbereiten

Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept zum neuen Standard in Arztpraxen. Das bedeutet auch Veränderungen für den Praxisablauf, technische Vorkehrungen und Informationsbedarf bei Patient*innen. Wie können sich HNO-Ärzt*innen auf diese bevorstehende Veränderung vorbereiten?

Was ändert sich mit dem E-Rezept?

Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend. HNO-Ärzt*innen können das Rezept wie gewohnt im PVS erstellen und Patient*innen – statt per Papierrezept – digital zur Verfügung stellen. Das E-Rezept wird sicher und verschlüsselt auf einem TI-Server gespeichert. Von dort können Apotheken bei Einlösung das E-Rezept abrufen. Die Einlösung erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte, den Rezeptcode in der E-Rezept-App oder einen Papierausdruck aus der Praxis.

Da auch die Unterschrift digital erfolgt und mit der Komfortsignatur bis zu 250 E-Rezepte am Tag signiert werden können, hält sich der Aufwand nach einer Eingewöhnungsphase in Grenzen. Allerdings muss dann auch der elektronische Heilberufsausweis an dem Arbeitsplatz, wo die Rezepte erstellt werden, verfügbar sein. Die Aufklärung der Patient*innen über das Vorgehen wird aber vor allem anfangs die Abläufe belasten. Spätestens wenn alle ihr Rezept ohne QR-Code-Ausdruck einlösen, könnte die digitale Verordnung auch Vorteile für alle bieten. Beispielsweise können damit auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten automatisch geprüft und Verordnungen besser nachverfolgt werden.

Checkliste für das E-Rezept

Die Einführung des E-Rezepts erfordert in der Praxis Vorbereitung. Die KBV hat hierzu eine hilfreiche Checkliste zusammengestellt:

  1. Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis über einen Konnektor an die Telematikinfrastruktur angebunden ist.
  2. E-Rezept-Update für das Praxisverwaltungssystem (PVS): Ihr PVS benötigt das E-Rezept-Update, um die E-Rezept-Funktion nutzen zu können.
  3. Aktivierter elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) mit PIN: Der eHBA mit PIN wird für die persönliche elektronische Signatur benötigt, die für die Ausstellung von E-Rezepten erforderlich ist.
  4. Drucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi: Für den Ausdruck der Patienteninformation, die den QR-Code für das E-Rezept enthält, ist ein Drucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi erforderlich.

So bereiten wir unsere HNO-Praxen vor

Eines ist klar: Mit der Einführung des E-Rezepts kommen Veränderungen auf uns alle in der Praxis zu. Damit die Umstellung möglichst reibungslos verläuft, ist eine gute Vorbereitung sinnvoll. Die KBV bietet hilfreiches Informationsmaterial von den technischen Voraussetzungen für das E-Rezept über Erfahrungsberichte aus der Praxis bis hin zu Patienteninformationen. Darüber hinaus bietet die gematik ein digitales Infopaket für das Wartezimmer mit Erklärfilmen und Plakaten an. Lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen und Erfahrungen austauschen!

 

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