Innovation wird zur Kassenleistung

Bislang wurde die stereotaktische Radiochirurgie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Doch im Juni 2023 verkündete die KBV gute Nachrichten: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine Vereinbarung getroffen, nach der die stereotaktische Radiochirurgie bei Vestibularisschwannomen zur Kassenleistung wird. Seit dem 25. Mai haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die neue Leistung. Vorübergehend konnten Vertragsärzt*innen die Hochpräzisionsbestrahlung über die Kostenerstattung abrechnen. Mit den am 1. Oktober 2023 eingeführten GOP für stereotaktische Radiochirurgie erfolgt die Vergütung nun extrabudgetär.

Wie niedergelassene HNO-Ärzt*innen helfen können

Die Aufnahme der stereotaktischen Radiochirurgie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein erster wichtiger Schritt, um diese innovative Behandlungsmethode allen Betroffenen zu ermöglichen. HNO-Ärzt*innen können einen wichtigen Teil dazu beitragen, Patient*innen an eine passende Klinik zu überweisen und somit den Zugang zu einer vielversprechenden Behandlungsmethode zu erleichtern.

Hinweis: Der Beitrag wurde am 21.09.2023 aktualisiert.

Stereotaktische Radiochirurgie

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