Allein in Deutschland sind rund vier Millionen Menschen von einer Schlafapnoe betroffen. Nur etwa eine Million von ihnen sind in ärztlicher Behandlung. Dabei kann eine Schlafapnoe zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen und bedarf einer spezialisierten Behandlung. Umso wichtiger ist die individuelle Beratung durch HNO-Fachärzt*innen.
Protrusionsschiene als Kassenleistung
Zu den häufigsten Behandlungsmethoden bei Schlafapnoe gehören die Protrusionsschiene und die Schlafmaske. Die Protrusionsschiene ist eine individuell angepasste Vorrichtung, die den Unterkiefer und die Zunge während des Schlafs daran hindert, nach hinten zu rutschen und so Atemaussetzer verhindert. Das Schnarchen wird reduziert und die Atmung während des Schlafes erleichtert. Seit 2021 werden solche Schienen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dazu müssen Ärzt*innen die Schlafapnoe diagnostizieren und anschließend eine Protrusionsschiene als medizinisches Hilfsmittel verordnen.
Schlafmaske
Aber auch eine Schlafmaske, auch als CPAP (Continuous Positive Airway Pressure) bezeichnet, bietet bei Schlafapnoe Vorteile. Die Maske wird meist über Mund und Nase getragen und baut einen kontinuierlichen, leichten Überdruck auf, um den Rachen offen zu halten und so Atemstillstände zu vermeiden. Obwohl die Schlafmaske wirksam ist, kann es für manche Patient*innen unangenehm sein, sie während des Schlafens zu tragen. Insbesondere, wenn die Nasenatmung durch anatomische Einengungen oder Allergien behindert ist, leidet die Funktion der Maske. In diesen Fällen sollte eine Protrusionsschiene vorgezogen werden.
Wann ist welche Behandlung geeignet?
Ob eine Schlafmaske oder eine Protrusionsschiene angezeigt ist, können HNO-Fachärzt*innen anhand der gemessenen Atemaussetzer pro Stunde feststellen. Bis zu fünf Atemaussetzer pro Stunde gelten als normal, die Patientien oder der Patient wird als harmloser Schnarcher eingestuft. In diesem Fall ist eine Protrusionsschiene geeignet, um den Unterkiefer in der richtigen Position zu halten. Patientinnen und Patienten mit mehr als zehn Atemaussetzern pro Stunde sollten zum Schlaflabor überwiesen werden und anschießend eine individuell abgestimmte Therapie erhalten.
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