Für die Behandlung von Kindern mit Atemwegsinfektionen wird die morbiditätbedingte Gesamtvergütung um 49 Millionen Euro aufgestockt. Mit dem Behandlungszuschlag für HNO-Ärzt*innen schaffen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband eine kurzfristige Lösung, um die vollen HNO-Praxen zu entlasten. Darüber hinaus ist jedoch eine grundlegende Änderung notwendig: die generelle Entbudgetierung für alle Fachgruppen.
Angespannte Lage in HNO-Praxen
HNO-Praxen haben in den letzten Monaten ein besonders hohes Aufkommen an Infektpatient*innen, darunter viele Kinder mit Atemwegsinfektionen. Neben der organisatorischen Hürde, alle Patient*innen bestmöglich zu versorgen, gibt es aber ein weiteres Problem: Die mangelhafte Vergütung. Laut Aussage von KBV-Chef Gassen wird von den Krankenkassen etwa jede zehnte Untersuchung nicht gezahlt. So haben HNO-Praxen im vierten Quartal 2022 eine Vielzahl von Leistungen erbracht, ohne dafür adäquat vergütet zu werden. Bei gleichzeitig steigenden Lohn- und Energiekosten führt das zu einer finanziellen Schieflage in vielen Praxen. Um die die angespannte Situation wenigstens etwas abzufedern, und auch, um den Eindruck zu vermeiden, kranke Kinder seien in Deutschland nicht ausreichend versorgt, gibt es jetzt jedoch eine kurzfristige Maßnahme.
Bedingungen für den Behandlungszuschlag
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben am 23. Januar 2023 einen Zuschlag für die Behandlung von Kindern mit Atemwegsinfektionen beschlossen. Sowohl HNO-Ärzt*innen als auch Fachärzt*innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen können den Zuschlag für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2023 abrechnen. Für die Behandlung von Kindern bis 12 Jahren erhalten HNO-Ärzt*innen einen Zuschlag von 7,50 Euro auf die Versicherten- und Grundpauschale. Voraussetzung ist eine akute Infektion der oberen Atemwege.
Forderung nach Entbudgetierung für alle Fachgruppen
Für HNO-Ärzt*innen ist der Zuschlag ein erster dringend notwendiger Schritt, um die angespannte Lage in den Praxen zu entlasten. Allerdings hilft die Maßnahme nur kurzfristig. Darüber hinaus braucht es schnell eine nachhaltige Lösung für die Vergütung. Damit HNO-Praxen ihrem Versorgungsauftrag in vollem Umfang nachkommen können, brauchen wir eine generelle Entbudgetierung für alle Fachgruppen – also nicht nur für Kinder- und Jugendärzt*innen, sondern auch für HNO-Ärzt*innen!
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