Der Hygienezuschlag 2020 in Form einer PKV-Extravergütung kann weiter bis 31. Dezember 2021 berechnet werden. Vermutlich wird es das letzte Quartal sein, um das die Hygienepauschale verlängert wird. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hatte den Vergütungszuschlag mit der Bundesärzte- sowie der Bundeszahnärztekammer abgestimmt, um die Sicherheit in Praxen während der Pandemie zu gewährleisten. Der Corona Zuschlag auf Grundlage der Analogziffer 254A soll seit Oktober 2020 Mehrkosten auffangen, die mit Corona einhergehenden Hygienemaßnahmen entstehen. Pro Sitzung können Ärzte bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung entsprechend der Nr. 245 GOÄ 6,41 Euro in Anrechnung bringen.
Weitere Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen finden Sie unter: www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/abrechnungsempfehlungen-im-rahmen-der-corona-pandemie
Übrigens: Mit einer Anmeldung zum kostenfreien HNOnet Newsletter bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand. Auf unserer Startseite können Sie sich zum Newsletter für Ärztinnen und Ärzte oder für die MFA-News anmelden.
HNOnet
c/o Frielingsdorf Consult GmbH
Hohenstaufenring 48-54
50674 Köln
(0221) 13 98 36 - 69
(0221) 13 98 36 - 67
© 2024 by HNOnet