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Gute Medizin braucht handlungsfähige Praxen

Dr Zander

Ein Kommentar von Dr. Sebastian Zander

Der Arztberuf ist abwechslungsreich, verantwortungsvoll und anspruchsvoll. Gerade in der HNO erleben wir täglich, wie die Versorgung von Erfahrung, Teamarbeit und einer gut organisierten Praxis lebt. Diagnosen werden genauer, Behandlungen gezielter, technische Möglichkeiten größer. Umso bemerkenswerter ist, worüber wir derzeit so häufig sprechen: nicht über neue Chancen für eine bessere Versorgung, sondern über Sparzwänge, Honorarlogiken, Selbstzahler-Modelle und die Zugangsbeschränkungen für die Facharztpraxis.

Das ist kein reflexartiges Klagen über Veränderung. Ein ständiger Wandel gehört zum Praxisalltag dazu. Allerdings macht es einen großen Unterschied, ob diese Änderungen gut ausbalanciert sind oder nicht. Und ob sie unsere Arbeit stärken oder infrage stellen. Aktuell haben die politischen Vorhaben oft einen verunsichernden Effekt: Sie verlangen Anpassung von Praxen – lassen zugleich aber zentrale Fragen zur Umsetzung offen.

Wer Personal beschäftigt, Räume vorhält, Geräte finanziert und Termine über Monate organisiert, muss Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen brauchen belastbare Grundlagen. Drei offene Fragen sind mir für die Praxisplanung heute besonders wichtig.

Wie groß ist der Honorarverlust in der HNO?

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ändern sich ab 2027 wesentliche Regeln der vertragsärztlichen Vergütung. Die besonderen TSVG-Vergütungen für Terminservicestellenfälle, Hausarztvermittlungsfälle und offene Sprechstunden entfallen. Zudem werden viele bislang extrabudgetär vergütete Leistungen in die Gesamtvergütung überführt.

Das Zi rechnet in einem Statement mit einem Honorarverlust von über 44.000 Euro je HNO-Arzt und Jahr. Bei zwei Kassensitzen können da schnell 90.000 Euro jährlich fehlen. Als Warnmarke ist das eine wertvolle Einordnung. Es ist aber keine individuelle Gewinn- und Verlustrechnung, denn nicht jede HNO-Praxis ist gleich betroffen. Entscheidend sind der bisherige Anteil von TSVG-Fällen, das Leistungsspektrum, die regionale Honorarverteilung, die Fallzahlen und die Kostenstruktur. Auch lässt sich nicht bundesweit einheitlich beantworten, wie sich die Rückführung bislang extrabudgetärer Leistungen in die Gesamtvergütung konkret auswirkt. Leistungen verschwinden nicht aus dem Katalog. Aber sie werden unter anderen Bedingungen erbracht und vergütet.

Es fehlen belastbare Antworten dafür, was die neuen Regeln für das einzelne Praxisprofil bedeuten. Eine pauschale Modellrechnung reicht dafür nicht – besonders bei sensiblen Entscheidungen über Personal, Räume und Investitionen.

Wie organisieren wir Leistungen, ohne in rechtliche Fallen zu geraten?

Ein Weg, die wegfallenden Vergütungsinstrumente zu kompensieren, liegt in der Umstrukturierung der Sprechstunde. Eine Umfrage des BVHNO zeigt, dass 82 Prozent der HNO-Facharztpraxen planen, die Sprechzeiten für Kassenpatient*innen zu kürzen. IGeL-Angebote und privatärztliche Selbstzahlersprechstunden stützen Praxen wirtschaftlich. Gleichzeitig führen sie zu rechtlichen Unsicherheiten.

Die Grundregel für GKV-Versicherte nach § 18 Bundesmantelvertrag-Ärzte ist eindeutig: Eine privatärztliche Behandlung kann nur berechnet werden, wenn Patient*innen sie vor Beginn ausdrücklich verlangen und dies schriftlich bestätigen. Bei Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung braucht es ebenfalls vorab die schriftliche Zustimmung und einen Hinweis auf die Kosten.

Im Praxisalltag entstehen dennoch Grenzfälle. Nehmen wir eine Selbstzahlersprechstunde: Eine Patientin kommt für eine ausdrücklich privat vereinbarte Beratung. Dabei stellt sich eine relevante Schwerhörigkeit heraus. Die private Leistung kann nicht im Nachhinein als GKV-Leistung abgerechnet werden. Das bedeutet aber nicht, dass medizinisch notwendige weitere Schritte privat bleiben müssen. Erforderliche Diagnostik und Behandlungen können anschließend im GKV-Versorgungsweg erfolgen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Trennung sauber dokumentiert wird.

Genau diese Abgrenzung ist im Alltag anspruchsvoll. Was gehört noch zur privat vereinbarten Leistung? Ab wann beginnt eine neue medizinisch notwendige GKV-Leistung? Wie wird der Übergang dokumentiert und wie erklären wir ihn Patient*innen nachvollziehbar? Wie stellen wir einheitliches Handeln sicher?

Diese Fragen landen nicht in Berlin, sondern an der Rezeption und in der Sprechstunde. Ob MFAs in der Termineinordnung, Ärzt*innen in der medizinischen Entscheidung oder die Praxis im Dokumentieren – allesamt können und sollen sich nicht auf eine rechtliche Grauzone verlassen. Es braucht belastbare Leitlinien, um Patient*innen und Praxisteams gleichermaßen zu schützen.

Wie wird ein Primärarztsystem die HNO-Praxis verändern?

Das geplante Primärarztsystem verstärkt die Unsicherheit. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt im Interview das Ziel: Hausarztpraxen sind die erste Anlaufstelle. Bei Bedarf vermitteln sie innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens den Facharzttermin. Konkrete gesetzliche Regeln und mögliche Ausnahmen liegen jedoch noch nicht vor.

Koordination kann sinnvoll sein. Aber für eine HNO-Praxis ist entscheidend, wie sich neue Zugangswege auf den Alltag auswirken. Welche Patient*innen können künftig direkt in die Facharztpraxis kommen? Welche Termine werden über Vermittlung gesteuert? Welche Kapazitäten müssen dafür vorgehalten werden? Und wie wird dies vergütet?

Der Widerspruch ist deutlich: Die Versorgung soll schnell und gezielt gesteuert werden, während die Vergütungsinstrumente für offene Sprechstunden und schnelle Vermittlung gestrichen werden. Praxen sollen Versorgung verlässlich planen, während sich die Regeln für Zugang und Vergütung gleichzeitig verschlechtern. Wer Terminstrukturen steuert, braucht frühzeitig Klarheit darüber, welche Aufgaben auf die Praxis zukommen und welche wirtschaftlichen Grundlagen dafür gelten.

Wir meckern nicht aus Spaß

Als HNO-Ärzt*innen kritisieren wir diese Entwicklungen nicht, weil Veränderung unbequem ist. Wir benennen konkrete Probleme, die in der Versorgung auf uns und auf unsere Patient*innen zukommen. Leistungen sollen weiter angeboten werden, ihre wirtschaftliche Grundlage wird aber unsicherer. Praxen sollen Angebote differenzieren, müssen dabei aber Grenzen rechtssicher organisieren. Facharztzugänge sollen stärker gesteuert werden, obwohl offenbleibt, wie Kapazitäten, Ausnahmen und Vergütung zusammenpassen.

Der Arztberuf ist großartig, das steht außer Frage. Damit das so bleibt, braucht es aber Rahmenbedingungen, die nicht immer neue Unsicherheit erzeugen. Erst dann bleibt die HNO-Praxis, was sie sein soll: ein verlässlicher Ort für gute Medizin – für alle Patient*innen.

 handlungsfaehige Praxen

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